Steuerermäßigung für Photovoltaik


Liebe Kunden,

 

Ab dem 01.01.2023 wurde nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 UStG die Mehrwertsteuer für den Bau von PV-Anlagen bis 30 KW auf 0% gesenkt.

Für Sie als Privatkunde heißt es konkret, dass Sie für unsere Produkte, die für den Bau einer PV-Anlage notwendig sind, von uns ab Januar 2023 eine Rechnung mit 0% MwSt. erhalten. Dafür senden wir dann eine entsprechende Erklärung zu, in der durch Unterschrift des Kunden bestätigt wird, dass § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 UStG eingehalten wird.

Wir bitten gewerbliche Kunden, welche ihre Rechnung mit Mehrwertsteuer brauchen, per E-Mail zu bestellen.

Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die von Ihnen erworbenen Komponenten ausschließlich für den Betrieb einer Photovoltaikanlage bis max. 30kWp verwendet werden dürfen, die:

  • auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, und
  • von der angegebenen Person betrieben werden.
 

Hintergrund und Hinweis:

Der Gesetzgeber hat ab dem 1. Januar 2023 für die Lieferung von Photovoltaikanlagen und deren Komponenten unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrwertsteuersatz von 0 % festgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Gesetzestext (§ 12 Abs. 3 UStG).

Damit wir Ihnen die Rechnung mit 0% MwSt. ausstellen können, benötigen wir diese Erklärung von Ihnen bzw. einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet.
 

- Ihr B:INOTEC Energy Team